Der von uns Gepflegte hat das Recht auf ein selbst bestimmtes Leben. Wir werden ihn in die pflegerischen und organisatorischen Entscheidungen einbeziehen.

Die Schweigepflicht, der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten werden von uns garantiert.

Den Wünschen Sterbender, nach angemessener, menschenwürdiger Begleitung, werden wir entsprechen.

Der Mensch in seiner Ganzheitlichkeit steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wir unterstützen ihn, seine Krankheit zu überwinden, sein Wohlbefinden zu stärken, vorhandene Ressourcen zu erkennen, zu erhalten, und durch eine aktivierende Pflege zu fördern.

Wir arbeiten mit Kopf, Herz und Hand, denn Fachwissen und Fachkönnen reichen uns nicht aus.

Jeder Mensch wird von uns mit Würde und Respekt behandelt, seine Würde ist unantastbar.

Unser oberster Grundsatz ist Zuverlässigkeit, Gerechtigkeit und Nächstenliebe. Wir handeln verantwortungsbewusst und selbständig, im Rahmen unserer fachlichen Qualifikation.

Unabhängig von der Art der Erkrankung, Geschlecht, Herkunft, Religion, Hautfarbe, Nationalität oder politischer Einstellung, werden wir jeden Menschen die gleiche Aufmerksamkeit und Anteilnahme zukommen lassen.

Uns ist klar, dass die konsequente Beachtung der Qualitätssicherung der Wirtschaftlichkeit und der positiven Einstellung für den Erfolg unseres Unternehmens unverzichtbar sind.

Im Hinblickt auf diese Ziele wählen wir unsere Mitarbeiter/innen aus und schulen sie fortlaufend. Wir planen die Arbeit jeder einzelnen unserer Pflegefachkräfte sowie Pflegekräfte gründlich bis ins Detail, und zwar aus dem einen wichtigen Grund, ihnen zu helfen, ihre Aufgaben so gut wie möglich zu erfüllen.

Deshalb bieten wir unseren externen Partnern, die angemessene Einbeziehung anderer Einrichtungen des Gesundheitswesens deren vertrauensvolle Zusammenarbeit seien es niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser oder Sozialdienste, Betreuer, Angehörige und Freunde der Pflegebedürftigen sowie Ehrenamtliche Mitarbeiter/Innen ein Höchstmaß an Leistungssicherheit und Kooperation.

Unsere fachlichen Kompetenzen erweitern wir durch interne und externe Fortbildungen, die strikte Beachtung der Pflegestandards sowie die Richtlinien werden nach den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen umgesetzt.

Wir suchen den Kontakt zu allen, die in der häuslichen Pflege engagiert sind, um Ideen und Erfahrungen austauschen zu können. Und wir bitten unsere Patienten/Kunden, deren Angehörige und Freunde um ihr kritisches Urteil über unsere Leistungen, natürlich auch Hinweise für weitere Verbesserung.

Die Förderung der Ressourcen steht eindeutig vor der ersetzenden Übernahme von Tätigkeiten und Handlungen.


Wir, die Häusliche Kranken- und Seniorenpflege Yvonne Kirchheim schätzen die "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen", die vom Bundesministerium veröffentlicht wurde, und orientieren daran unser tägliches Handeln

Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.

Artikel 2: Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.

Artikel 3: Privatheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege sowie der Behandlung.

Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Artikel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.

Artikel 8: Palliative Begleitung, Sterben und Tod

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.
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